** Ermächtigungssprechstunden Eine Ermächtigungssprechstunde ist die Sprechstunde einer Klinikärztin oder eines Klinikarztes, in welcher Kassenpatientinnen und -patienten mit Überweisung des Hausarztes untersucht und ggf. ambulant behandelt werden dürfen. Hierzu bedürfen die Ärztinnen und Ärzte einer entsprechenden Ermächtigung durch den Krankenversicherer.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen notwendig:
Beachten Sie auch die Hinweise bei der Online-Buchung.