** Ermächtigungssprechstunden Eine Ermächtigungssprechstunde ist die Sprechstunde einer Klinikärztin oder eines Klinikarztes, in welcher Kassenpatientinnen und -patienten mit Überweisung des Hausarztes untersucht und ggf. ambulant behandelt werden dürfen. Hierzu bedürfen die Ärztinnen und Ärzte einer entsprechenden Ermächtigung durch den Krankenversicherer.